Treffen wir uns zu einem Beratungsgespräch über Exzellenz, dann wird auch über den Preis von Exzellenz beraten, vielmehr noch: "exzellent verhandelt". Denn der Preis ist hoch; so hoch, dass er soeben noch tragbar sein wird. Erweist er sich als nicht so hoch, wird er gesenkt. Fordern Sie mehr Abschläge als mir recht sein kann, steigt der Preis wieder. Und so fort bis wir den passenden Preis aushandeln konnten.
Bei dieser ersten Verhandlung, die in der Regel eine Einheit dauern wird, werden wir uns gut kennenlernen.
Mit allen guten Tricks und viel Humor wird verhandelt. Stellen Sie fest, ich sei Ihrer Exzellenz nicht würdig, dann dürfen Sie meine Praxis ohne Bezahlung gegen einen freundlichen Handschlag verlassen. Stelle ich fest, Sie erweisen sich als unbelehrbar oder wollen meine und Ihre kostbare Lebenszeit verschwenden, dann werde ich Sie bitten, uns beiden die Peinlichkeit zu ersparen Geld für die Sitzung einzufordern.
So oder so: Sie erhalten Ihr Geld zurück, das Sie noch nicht bezahlt haben. Und wenn Sie nur gnadenhalber meinen Aufwand entlohnen wollen, dann werde ich dies freundlich, aber bestimmt zurückweisen.
Um ein schlechtes Geschäft handelt es sich nämlich, wenn einer der beiden Beteiligten besser aussteigt als der andere. Und schlechte Geschäfte soll es nicht geben in meiner Praxis.